Liefertermine
Die Termine für die Lieferung des jeweils vereinbarten Werkes sollten von Fall zu Fall - also von Schritt zu Schritt - vereinbart und abgesprochen werden. Bei Pauschalvereinbarungen erwarte ich, daß ein Endtermin für die gemeinsame Arbeit fixiert und eingehalten wird.
Bezahlung
Jeder Leistungsschritt - also Teil des beauftragten Werkes - ist bei Lieferung sofort zu bezahlen. Dies auch wenn über Wunsch des Klienten noch Änderungen vorgenommen werden müssen. Kann die Lieferung nicht persönlich übergeben oder elektronisch übermittelt werden, dann erfolgt diese (gegen Vorauskassa oder per Nachnahme) per Post eingeschrieben. Die Postgebühren gehen zu Lasten des Klienten.