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Liefertermine
Die Termine für die Lieferung des jeweils vereinbarten Werkes
sollten von Fall zu Fall - also von Schritt zu Schritt - vereinbart und
abgesprochen werden. Bei Pauschalvereinbarungen erwarte ich, daß
ein Endtermin für die gemeinsame Arbeit fixiert und eingehalten
wird. |
Bezahlung
Jeder Leistungsschritt - also Teil des beauftragten Werkes - ist bei
Lieferung sofort zu bezahlen. Dies auch wenn über Wunsch des
Klienten noch Änderungen vorgenommen werden müssen. Kann die
Lieferung nicht persönlich übergeben oder elektronisch
übermittelt werden, dann erfolgt diese (gegen Vorauskassa oder per
Nachnahme) per Post eingeschrieben. Die Postgebühren gehen zu
Lasten des Klienten. |
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